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Datenschutzerklärung

Mit dieser Datenschutzerklärung möchten wir Sie darüber informieren, welche personenbezogenen Daten beim Virtuellen Bauamt (im Folgenden auch: „Portal“) verarbeitet werden und warum. Die an die Antragsstellung anschließende Verarbeitung der Daten durch die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde ist nicht Gegenstand dieser Datenschutzerklärung.

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist die für Ihren Antrag zuständige untere Bauaufsichtsbehörde.
​​​​​​​Derzeit bieten folgende brandenburgischen Landkreise und kreisfreie Städte ein Virtuelles Bauamt an und sind hierfür jeweils Verantwortliche:

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Die Kontaktdaten des für Sie zuständigen Verantwortlichen und seines Datenschutzbeauftragten finden Sie, wenn Sie auf den jeweiligen Verantwortlichen klicken.

Empfänger der Daten

Brandenburgischer IT-Dienstleister: Die Bereitstellung und der Betrieb des Virtuellen Bauamts erfolgt durch den Brandenburgischen IT-Dienstleister (ZIT-BB) im Auftrag der oben genannten Kommunalverwaltungen als Verantwortliche für die Datenverarbeitung. Wenn nicht anders angegeben, empfängt der ZIT-BB technisch bedingt die im Folgenden angegebenen personenbezogenen Daten.

Empfänger zur Antragsbearbeitung: Zur Bearbeitung Ihres Antrags werden darin enthaltene Daten ggf. an andere beim Bauantrag zu beteiligende Stellen („Träger öffentlicher Belange“) übermittelt.

Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist, wenn im Folgenden nicht anders angegeben, Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit den Regelungen der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) sowie die damit im Zusammenhang stehenden Vorschriften.

Zwecke der Verarbeitung und Speicherdauer

1. Eingabe und Übermittlung der Antragsdaten

Zur Antragsstellung und -bearbeitung werden personenbezogene Daten in Form von Antragsdaten (z.B. Antragsnummer, Bezeichnung und Art des Bauvorhabens) verarbeitet.

Ihre eingegebenen Antragsdaten werden nach Ihrer Bestätigung an die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde geschickt. Nach der Bearbeitung Ihres Antrags in ihren Systemen sendet Ihnen die Behörde ihre Stellungnahme/ihren Bescheid ins Antragsportal.

Speicherdauer: Im Entwurfsstatus des Antrags bleiben die Daten gespeichert bis Sie diese löschen. Nachdem Sie den Antrag eingereicht haben, verbleiben die Daten bis zur Bescheiderstellung im System und können danach durch Sie gelöscht werden. Anträge, die negativ beschieden wurden, werden automatisch nach 6 Monaten inklusive Bescheid gelöscht.

2. Angabe von Profildaten

Sie können im Rahmen dieses Online-Angebotes ergänzende Profildaten (z.B. Name, Vorname, Kontaktdaten wie Telefonnummer und E-Mail-Adresse) hinterlegen, um Ihr Benutzerprofil zu vervollständigen.

Speicherdauer: Die Daten werden gespeichert bis Sie diese löschen.

3. Bereitstellung und Betrieb des Portals

Zur Bereitstellung und Gewährleistung der Funktionsfähigkeit des Portals erheben wir folgende Protokolldaten über Zugriffe auf die Website und speichern sie als Webserver-Logfiles:

  • (Ihre) Absender-IP-Adresse
  • Besuchte Seite
  • Datum und Uhrzeit des Zugriffs
  • Menge der gesendeten Daten in Byte
  • Website, von der Sie auf die Seite gelangten (Referrer)
  • Verwendeter Browser und verwendetes Betriebssystem (User-Agent)

Speicherdauer: 30 Tage

4. Weitere Datenverarbeitung durch den ZIT-BB

Für diese und andere Websites verarbeitet der ZIT-BB zudem weitere personenbezogene Daten in eigener Verantwortung.

4.1 Bereitstellung und Betrieb der Website

Zur Bereitstellung und Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der IT-Infrastruktur der Landesverwaltung – und damit auch dieser Website – erhebt der ZIT-BB an seiner Firewall folgende Protokolldaten über Zugriffe auf die Website und speichert sie als Server-Logfiles:​​​​​​​​​​​​​

  • (Ihre) Absender-IP-Adresse
  • Ziel-IP-Adresse (des Webservers)
  • Dienst/Port (z. B. https/443)
  • Datum und Uhrzeit des Zugriffs
  • Verbindungsdauer

Speicherdauer: die Löschung erfolgt rollierend nach ca. 7 Tagen.

4.2 Abwehr von Gefahren für die Sicherheit der Informationstechnik des Landes

Zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit der Informationstechnik der Landesverwaltung erhebt das Computersicherheits-Ereignis- und Reaktionsteam (CERT) im ZIT-BB die zuvor genannten Protokolldaten und wertet sie automatisiert und in pseudonymisierter Form aus.

Rechtsgrundlage: § 16 Absatz 3 Brandenburgisches E-Government-Gesetz (BbgEGovG)

Speicherdauer: Wenn während der automatisierten Verarbeitung ein Verdacht auf eine Gefahr für die Sicherheit der Informationstechnik des Landes auftritt, werden die entsprechenden Protokolldaten nicht wie zuvor genannt nach ca. 7 oder 30 Tagen gelöscht, sondern können gemäß § 16 Absatz 4 BbgEGovG längstens 3 Monate aufbewahrt werden.

​​​​​Betroffenenrechte

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DSGVO).

Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 DSGVO).
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Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Artikel 17, 18 und 21 DSGVO).

Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde

Sie haben das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn Sie der Ansicht sind, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.

Die zuständige Aufsichtsbehörde ist:

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg
Dagmar Hartge
Stahnsdorfer Damm 77
14532 Kleinmachnow
+49 33203 356-0
+49 33203 356-49

Weitere Informationen können Sie dem Internetauftritt der Landesbeauftragten unter https://www.lda.brandenburg.de entnehmen.

 

​​​​​​​Bereitstellungspflicht personenbezogener Daten

Für die Nutzung des Portals ist die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich vorgeschrieben. Eine betroffene Person ist insoweit verpflichtet, ihre personenbezogenen Daten bereitzustellen. Eine Nichtbereitstellung hätte zur Folge, dass der Zugang zum Portal verweigert und über das Portal eingereichte Anträge von der unteren Bauaufsichtsbehörde abgelehnt oder nicht bearbeitet werden.